Herzlich Willkommen auf der Homepage des Verbands Covid Langzeitfolgen
Ausgangslage
Covid-19 bzw. Corona ist in jüngster Zeit das alles beherrschende Thema. Das tägliche Leben ist für die Gesunden derzeit stark eingeschränkt. Die gesamte Bevölkerung kommt mit Begrifflichkeiten in Berührung, die sonst nur von Fachleuten verwendet werden - etwa R-Wert, Inzidenz oder Mortalität.
Das Wissen über die akute Phase einer Covid-19 Erkrankung wächst schnell. Impfstoffe werden in erstaunlicher Zeit entwickelt und zugelassen. Das Wissen über Langzeitfolgen - auch Long-Covid oder Post-Covid-Syndrom genannt - ist derzeit noch gering.
Wie bei jeder gesundheitlichen Störung stellen sich auch finanzielle Fragen. Sei es, wer die Testung, wer die Behandlung bezahlen muss, oder wer für einen Einkommensausfall aufkommen muss. An dieser Schnittstelle zwischen Medizin und Recht wird eine Vielzahl von Frage auftauchen, die nur disziplinenübergreifend zu beantworten sind.
Damit dieses Wissen auch disziplinübergreifend zur Verfügung gestellt werden kann und eine Vernetzung stattfindet, haben sich interessierte Fachpersonen zum Verein Covid Langzeitfolgen zusammengeschlossen.
Medizin
Die medizinischen Erkenntnisse in Zusammenhang mit einer Covid-19 Erkrankung und deren kurz-mittel- und langfristigen Auswirkungen sind aktuell unzureichend belegt und Gegenstand klinischer und experimenteller Forschung (Referenzen finden Sie hier).
Jüngere Studien der Schweiz legen nahe, dass 26% der Covid-Erkrankten unter Symptomen leiden, die länger als 6 Monate andauern, wobei auch hier noch kein internationaler Konsens zur Definition der Zeitspanne fest steht (UK und US sprechen von 3-6 Monaten, europäische Studien gehen bereits nach 4-6 Wochen von Spätfolgen oder Long Covid-19 Erkrankung aus).
Zu den häufigsten Symptome einer Long Covid Erkrankung zählen u.a., wie eine vorab publizierte internationale Metaanalyse vorschlägt:
- Müdigkeit (58%)
- Kopfschmerzen (44%)
- Konzentrationsdefizite (27%)
- Haarausfall (25%)
- Atemnot (24%)
Bei 34% der Patienten konnten im Rahmen der Bildgebung (Röntgen / CT) Veränderungen der Lunge erstellt werden.
Recht
Die rechtlichen Aspekte von Covid-19 sind vielfältig. Sie reichen von Massnahmen der Pandemiebekämpfung (Maskentragepflicht, Lock-Down, Schulschliessungen etc.) bis zur Fragestellung, wer die die Heilbehandlung und den Einkommensausfall einer erkrankten Person zu tragen hat. Nur mit dem letztgenannten Thema beschäftigt sich der Verein Covid Langzeitfolgen. Nachfolgend sei exemplarisch, keineswegs abschliessend, aufgezeigt, welche Fragen sich stellen können:
Eine Fragestellung ist, ob es sich um eine Berufskrankheit handelt (näheres zur Berufskrankheit finden Sie hier). In diesem Fall werden die finanziellen Folgen von der Unfallversicherung getragen, ergänzt durch allfällige Leistungen von Privatversicherungen. Bei einem längeren Verlauf bzw. bei Langzeitfolgen wird sich auch die Frage nach Leistungen der Invalidenversicherung (näheres zur IV finden Sie hier) und der Pensionskasse stellen.
Sofern die Erkrankung nicht als Berufskrankheit zu qualifizieren ist, so wird die Heilbehandlung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG), evtl. ergänzt durch Zusatzversicherungen getragen. Der gesundheitlich bedingte Einkommensausfall wird zeitlich und betraglich beschränkt entweder vom Arbeitgeber oder einer Krankentaggeldversicherung gedeckt. Bei Langzeitfolgen wird sich zweifelsohne wiederum die Frage nach Leistungen der Invalidenversicherung und der Pensionskasse stellen.
Bei allen rechtlichen Fragstellungen wird mit hoher Wahrscheinlichkeit das Kriterium der Objektivierbarkeit der Leiden zentral werden.
Personen
Medizin
Dr. med. univ. Julia Kejda-Scharler
Fachärztin für Neurologie FMH
Recht
Ostschweiz
RA lic. iur. Nadeshna Ley
Fachanwältin SAV Haftpflicht und Versicherungsrecht
Kanzley
Zentralschweiz
RA lic. iur. Christian Haag
Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht
Häfliger Haag Häfliger AG
www.anwaltluzern.ch
Nordwestschweiz
RA Dr. iur. Marco Chevalier
Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht
Liatowitsch & Partner
Zürich
RA lic. iur. Sebastian Lorentz
Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht
CAS Prozessführung - Civil Litigation
Lorentz Schmidt Partner
www.rehaanwaelte.ch
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