«Die IV-Stellen bauen ein Monitoring auf und zählen die Personen, die sich aufgrund einer Erkrankung an Covid-19 anmelden. Die Daten werden im 2. Quartal rückwirkend ab Januar 2021 aufbereitet sein. Es ist kein spezifischer Code für eine Covid-Erkrankung vorgesehen. Die Codierung wird im Rahmen der Erarbeitung des Berichts zum Postulat Suter 20.3598, "Differenzierte Codierung von IV-Gebrechen", geprüft.»
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20217353
Der Schritt des Bundesrates ist auf ein Posulat der SP-Nationalrätin Gabriela Suter zurückzuführen. Wir begrüssen diesen Schritt. Damit lässt sich:
- abschätzen, wie sich die Fallzahl entwickelt
- rechtzeitig Handlungsbedarf für Sozialversicherungen ableiten
- Alarm schlagen und agieren im Hinblick auf nötige Massnahmen: z.B. beruflich, Miteinbezug Arbeitgeber (Arbeitsplatzerhalt!), Synergien mit Krankentaggeldversicherungen und Pensionskasse im Case Management
- die Tragweite von Long-Covid gesundheits- und finanzpolitisch einordnen - auch bezüglich Wiedereingliederung und Revisions-Gesichtspunkten