«Die IV-Stellen bauen ein Monitoring auf und zählen die Personen, die sich aufgrund einer Erkrankung an Covid-19 anmelden. Die Daten werden im 2. Quartal rückwirkend ab Januar 2021 aufbereitet sein. Es ist kein spezifischer Code für eine Covid-Erkrankung vorgesehen. Die Codierung wird im Rahmen der Erarbeitung des Berichts zum Postulat Suter 20.3598, "Differenzierte Codierung von IV-Gebrechen", geprüft.»
    https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20217353

    Der Schritt des Bundesrates ist auf ein Posulat der SP-Nationalrätin Gabriela Suter zurückzuführen. Wir begrüssen diesen Schritt. Damit lässt sich:

    • abschätzen, wie sich die Fallzahl entwickelt
    • rechtzeitig Handlungsbedarf für Sozialversicherungen ableiten
    • Alarm schlagen und agieren im Hinblick auf nötige Massnahmen: z.B. beruflich, Miteinbezug Arbeitgeber (Arbeitsplatzerhalt!), Synergien mit Krankentaggeldversicherungen und Pensionskasse im Case Management
    • die Tragweite von Long-Covid gesundheits- und finanzpolitisch einordnen - auch bezüglich Wiedereingliederung und Revisions-Gesichtspunkten

    Kaum zu glauben, was die Sendung Rundschau des SRF über Masken der Firma EMIX (Fabrikat KGT) berichtet. Für Personen, die nach der Nutzung einer solchen Maske längerfristig erkrankt sind, stellen sich (nebst sozialversicherungsrechtlichen) auch straf- und haftpflichtrechtliche Fragen. Der Beizug eines Rechtsbeistands ist für Personen aus dem Gesundheitssektor des Kantons Glarus, der hauptsächlich betroffen ist, dringend anzuraten.

    Studie über Prognose schwerer Verläufe nach Covid-19-Infektion / mögliche Auswirkungen für Betroffene in beweismässiger Hinsicht

    Das Inselspital, das Universitätsspital Bern und die Universität Bern starten derzeit die weltweit erste multizentrische, internationale Studie zur KI-gestützten Prognose schwerer Verläufe bei Covid-19. Mithilfe Künstlicher Intelligenz werden umfangreiche klinische, bildmorphologische und Labordaten ausgewertet. Ziel ist eine Prognose, ob in einem konkreten Fall mit einem schweren Covid-19-Verlauf zu rechnen ist.

    Dieser wissenschaftliche Ansatz kann für Betroffene versicherungsrechtlich vielversprechend sein: Erfüllen sie die prognostischen Kriterien für schwere Langzeitfolgen, so plausibilisiert dies die von ihnen beklagte Einschränkung versicherungsmedizinisch und evidenzbasiert. Das wiederum hat Auswirkungen auf die Frage, ob Sozialversicherungen (IV, Pensionskasse, allenfalls Unfallversicherung [bei Berufskrankheit]) eine Erwerbsunfähigkeit respektive Invalidität (vgl. Art. 7 ATSG) anerkennen und Leistungen erbringen müssen. Mit der Studie erhalten Betroffene von LongCovid also hoffentlich bessere Beweismittel beim Nachweis ihrer Einschränkungen.

    Der VPOD Zürich thematisiert in einem lesenswerten Artikel Corona als Berufskrankheit und wie Unfallversicherungen und Arbeitgeber damit umgehen. Die künftige Entwicklung der Rechtsprechung wird erst zeigen, wohin für Betroffene "die Reise geht". Bis heute (4.3.2021) gibt es noch keine Präzedenz-Urteile von Gerichten. Die Entscheide gewinnorientierter privater Unfallversicherungen sind in der Praxis oft nicht "neutral". Regelmässig entscheiden Gerichte anders als private Unfallversicherungen, ja auch als die SUVA. Betroffene tun daher gut daran, im Zweifel eine neutrale gerichtliche Beurteilung zu verlangen.

    Stand heute (4.3.2021) ist festzuhalten, dass sich Betroffene mit unklarer Deckung nicht einfach von der Unfallversicherung abwimmeln lassen sollten. Es gilt, sich im Zweifelsfall gegen ablehnende Entscheide innert der nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen für eine Einsprache (gegen eine negative Verfügung) oder je nach Sachlage Beschwerde ans kantonale Gericht (gegen einen Einspracheentscheid) zu wehren.

    Das Einspracheverfahren und das kantonale Gerichtsverfahren gegen die Unfallversicherung sind grundsätzlich kostenlos. Bei Unterliegen ist keine Parteientschädigung an die Unfallversicherung geschuldet. Zu bezahlen ist allerdings der eigene Rechtsbeistand, wenn ein solcher beigezogen wird (üblicherweise bewegen sich die Kosten bei ca. Fr. 3'000 bis Fr. 5'000 für ein Gerichtsverfahren); bei Obsiegen im Gerichtsverfahren muss die Unfallversicherung mindestens einen Grossteil dieser Anwaltskosten übernehmen. Dies kann sich rasch lohnen, denn die Leistungen der Unfallversicherung sind massiv besser als jene der Krankentaggeldversicherung.

     

    Suchen